Alexander Scheuer
Auf europäischer Ebene sind die Beratungen über die Revision der EG-Fernsehrichtlinie weit fortgeschritten. In einer neuen 'Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste' werden erstmals auch verbindliche Vorgaben für den Jugendschutz bei 'neuen Medien', den sogenannten On-Demand-Diensten, aufgestellt. Geht es nach den Vorstellungen des Europäischen Parlaments, das gemeinsam mit dem Ministerrat als Gesetzgebungsorgan fungiert, so werden neben Verbotsbestimmungen über unzulässige Inhalte auch Regelungen zur Einstufung von Medieninhalten, zu Filtersystemen und zu Fördermaßnahmen für die Medienkompetenz in dem Richtlinientext verankert. Der Beitrag skizziert hierzu den aktuellen Diskussionsstand und erläutert außerdem die Neuerungen der Ende 2006 erlassenen Empfehlung zum Jugendschutz und zu dem Schutz der Menschenwürde.
Printausgabe tv diskurs: 11. Jg., 2/2007 (Ausgabe 40), S. 4-7