Mallorca-Hit LAYLA wird Sexismus vorgeworfen
Gerechtfertigt oder übertrieben?
In dem Song Layla besingen DJ Robin & Schürze die Prostituierte Layla, die ihnen vom Bordellbesitzer angepriesen wird: „Ich hab’ ‘n Puff und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler“. An einer anderen Liedstelle wird sie auch als „Luder“ bezeichnet. In den sozialen Medien wird heftig diskutiert: Ist das Sexismus, eine Herabwürdigung der Prostituierten – ein Song, den man boykottieren oder sogar verbieten sollte? Oder handelt es sich einfach um Blödelei, die man nicht weiter ernst nehmen sollte?
In Würzburg reagierte man auf den Song jedenfalls sehr sensibel. Die Stadtverwaltung verbot schlicht, ihn beim Kiliani-Volksfest zu spielen. Das ist kein offizielles Verbot, die Stadt übt hier lediglich ihr Recht als Hausherr aus. Ob dieses Vorgehen auf einer ethischen Überzeugung oder einfach auf schlechten Erfahrungen beruht, kann nur spekuliert werden. „,Wir sind keine Sittenpolizei, sondern Veranstalter‘, sagte Uwe Zimmermann, bei der Stadt zuständig für das Kiliani. Er argumentierte: Bei städtischen Veranstaltungen seien sexistische oder rassistische Liedtexte unpassend. ,Deswegen ist die Entscheidung nur konsequent‘, so Zimmermann zu BR24. Er verwies auf einen Beschluss der Stadt aus dem vergangenen Jahr. Damals diskutierten verschiedene Kommunen über das ,Donaulied‘, dessen Text eine Vergewaltigung behandelt“ (Breninek 2022). Gegen dieses Lied und allgemein gegen „Bierzeltsexismus“ hatte im August 2020 die Studentin Corinna Schütz (22) eine Petition initiiert, die es sogar in den Bayerischen Landtag schaffte (vgl. Becker 2021).
Die Würzburger CSU-Stadträtin Rena Schimmer hält das Verbot des Songs Layla auf dem Stadtfest für übertrieben, für sie ist der Text durch die Kunstfreiheit gedeckt: „Für mich ist das subjektiv kein Sexismus, dementsprechend habe ich kein Problem damit“ (Breninek 2022). Die Kunstfreiheit ist hier allerdings auch ein bisschen weit hergeholt. Auch die Wirtin der Würzburger Kultkneipe Käuzle wundert sich über so viel Aufregung: „,Ich finde, das ist absoluter Quatsch‘. In ihrer Kneipe läuft der Song derzeit mehrfach am Abend. Diskussionen über den Text gebe es nicht. ,Wenn ich das Lied höre, höre ich von einer beruflich erfolgreichen Frau‘, sagt Hertlein, ,eigentlich ist es pro-feministisch‘“ (ebd.). Auch diese Aussage kann man durchaus kritisch sehen.
DJ Robin & Schürze: Layla (Summerfeld Records 2022)
„,Natürlich ist das Lied sexistisch‘, erklärt mit Michael Fischer ein Musik-Experte der dpa. ,Es ist ein Partyschlager. Eine Frau wird in sexistischer Weise besungen, und das Video unterstützt das natürlich auch in seiner Bildsprache‘, legt der Direktor des Zentrums für Populäre Kultur und Musik an der Universität Freiburg seine Einschätzung dar“ (Hoyer ohne Datum). Um einerseits die Popularität des Songs zu nutzen, aber auf der anderen Seite nicht anzuecken, wird der Song im Fernsehgarten des ZDF umgedichtet: „Die Debatte über ‚Layla‘ treibt immer absurdere Blüten. Auf der Rheinkirmes umgeht der DJ ein Verbot mit einer Instrumentalversion zum Mitgrölen. Auch der kuschelige ‚Fernsehgarten‘ kann sich dem Drama offenbar nicht entziehen“ (Spiegel Kultur 2022). Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht das Thema entspannter. Mit Blick auf Würzburg schrieb er auf Twitter: „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel“ (dpa auf zdf.de 2022).
Die Frage, ob der Song auf den Index gehört, beantwortet Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: „Sexismus stellt selbst keinen derartigen Tatbestand dar. Medien mit sexistischen Inhalten können aber, je nach ihrer Gestaltung, unter die Tatbestände der Diskriminierung von Frauen oder auch der Verrohung fallen und so eine jugendgefährdende Wirkung im Sinne des Gesetzes entfalten“ (Streib 2022). Um eine Indizierung durchzusetzen, ist allerdings ein formelles Rechtsverfahren nötig. Voraussetzung dafür ist, dass eine oberste Landesbehörde, das Bundesjugendministerium oder ein Jugendamt einen entsprechenden Antrag stellen. In Ausnahmefällen reicht auch der Antrag einer/eines Einzelnen. Bis ein solches Verfahren durchgeführt werden kann, hat man diesen Song wahrscheinlich zu Recht vergessen.
Quellen:
Becker, L.: Petition gegen #Bierzeltsexismus im „Donaulied“. „Sexuelle Gewalt kann auch ein Bild oder Lied sein“. In: Bayerischer Rundfunk 2, 03.03.2021. Abrufbar unter: www.br.de
Breninek, P.: Deshalb wurde der Ballermann-Hit „Layla“ in Würzburg verboten. In: Bayerischer Rundfunk 24, 12.07.2022. Abrufbar unter: www.br.de
dpa auf zdf.de: Petition für verpönten Schlager. :Tausende wollen weiter „Layla“ hören. In: ZDF, 14.07.2022. Abrufbar unter: www.zdf.de
Hoyer, L. v.: Debatte um „Layla“: Wo wird der Ballermann-Hit verboten?. In: Augsburger Allgemeine, ohne Datum. Abrufbar unter: https://www.augsburger-allgemeine.de
Rüfer, K.: Sexistischer Text: Kein Donaulied bei Festen in Würzburg mehr. In: Bayerischer Rundfunk 24, 12.08.2021. Abrufbar unter: www.br.de
Spiegel Kultur: Umstrittener Volksfesthit. „Layla“ soll für Fernsehgarten umgeschrieben werden. In: Der Spiegel, 16.07.2022. Abrufbar unter: www.spiegel.de
Streib, D.: Sexismus-Debatte um Partysong. Kommt Skandal-Hit „Layla“ auf den Index? Das sagt der zuständige Behördenchef. In: Badische Neueste Nachrichten, 16.07.2022. Abrufbar unter: www.bnn.de