Die Castingshow Deutschland sucht den Superstar (DSDS) wird in Deutschland zurzeit in der sechsten Staffel ausgestrahlt.
Erstmals wurden die Anfangsfolgen, die das Casting darstellen, vorab der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorgelegt. Eine Prüfung durch die FSF hatte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wiederholt gefordert, nachdem im Vorjahr die Tagesprogrammierung der ersten vier Folgen Gegenstand eines Beanstandungsverfahrens war, das wegen wiederholter Jugendschutzverstöße in DSDS mit einer Bußgeldzahlung durch RTL in Höhe von 100.000 Euro abgeschlossen wurde. Für die aktuellen Casting-Folgen konnte die FSF, z.T. unter Schnittauflagen, einer Platzierung im Tagesprogramm zustimmen. Grundlage der Prüfung waren eigens für die Castingshow und vergleichbare Formate entwickelte Kriterien des FSF-Kuratoriums. Diese Richtlinien dienten gleichzeitig der Produktionsfirma wie auch der Redaktion und dem Jugendschutzbeauftragten des Senders als Maßgabe für die Herstellung und Bewertung der Sendung. Welches sind die relevanten Kriterien für DSDS und was hat sich im Vergleich zu früheren Staffeln verändert?
Printausgabe tv diskurs: 13. Jg., 2/2009 (Ausgabe 48), S. 34-37