Von der Supermarktkasse auf den Inselthron

Die Drama-Serie „Helgoland 513“

Marco Wietzorek

Marco Wietzorek studierte Digitale Medienkultur an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF. Er arbeitete als Redakteur, Formatentwickler und später als freier Autor für Podcasts. Seit 2023 unterstützt er die FSF-Geschäftsstelle in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Programm Helgoland 513
 Drama, D 2024
SenderSky und WOW, ab 15.03.2024

Online seit 15.03.2024: https://mediendiskurs.online/beitrag/von-der-supermarktkasse-auf-den-inselthron-beitrag-1124/

 

 

Sandsteinklippen, Möwengeschrei und Sanddorn: Helgoland.

In 15 Jahren ist die Insel aber eine ganz andere. Keine Segelregatta mehr, die Hummerbuden sind zu, von den ehemals ca. 1000 Einwohnenden leben nur noch 513 auf der Insel und Tourist:innen kommen auch keine mehr.

Ein mysteriöses Virus hat Deutschland fest im Griff. Die Bevölkerung wurde drastisch dezimiert. Einzig die Insel Helgoland bleibt verschont, ein zweifelhafter Verdienst der resoluten Abschottungspolitik der ehemaligen Supermarkteiterin und Insel-Chefin Beatrice Westphal (Martina Gedeck). Über sieben Episoden hinweg erzählt die Sky-Produktion Helgoland 513 eine Geschichte über die Folgen von Machtmissbrauch, Angst und gesellschaftlicher Zerrissenheit.
 

Trailer Helgoland 513 (Sky Deutschland, 18.01.2024)



Für gewöhnlich ist die Geburt eines Kindes ein erfreuliches Ereignis. Auf der norddeutschen Hochsee-Insel sorgt eine Zwillingsgeburt allerdings für betretene Mienen. Weil die Ressourcen nur für 513 Menschen reichen, muss für jedes Neugeborene ein:e andere:r Bewohner:in sterben. Meldet sich niemand freiwillig, bestimmt eine Rangliste, wer getötet wird. Das Rankingsystem basiert auf der Nützlichkeit für die Gemeinschaft. Fehltritte werden bestraft.

Der Inselarzt Marek (Alexander Fehling) forscht an einem Impfstoff und ist somit von der Spitze dieser Ordnung nicht wegzudenken.

Ein vergangenes Kapitel verbindet und entzweit den ehemaligen Tropenmediziner mit der autokratisch herrschenden Insel-Chefin.

Abgesehen von dem Virus also, vor dem sich das Eiland abschottet, ist es in Wirklichkeit schon seit langem von einer Lüge befallen.

Regisseur und Drehbuchautor Robert Schwentke schafft mittels eines unmenschlichen Rankingsystems und einer totalitären Inselchefin ein dystopisches Near-Future-Szenario über eine vermeintliche Ordnung, das die Zombie-Apokalypse glücklicherweise nicht braucht. Eine Ordnung, die Denunziantentum, Misstrauen, Egoismus und Machtmissbrauch begünstigt …
 


Freigegeben ab …
 

Die dystopische Serie zeichnet auf der inhaltlichen wie auch auf der ästhetischen Ebene eine düstere, brutale und bedrückende Welt. „Überzählige“ Bewohner werden getötet, ein Ranking entscheidet über den Lebenswert – die ethische Fragwürdigkeit dieses Reglements können bereits 12-Jährige begreifen und dazu eine kritische Haltung einnehmen. Es kommt immer wieder zu Gewalthandlungen wie Tötungen von Inselbewohnern oder Angriffen von Mobs, die zumeist hinreichend moderat inszeniert und nicht über Gebühr ausgespielt sind, so dass sie von ab 12-Jährigen im Hauptabendprogramm (ab 20 Uhr) ohne nachhaltige Ängstigung verarbeitet werden können. Auch der Kontext der dystopischen Fiktion ermöglicht ihnen eine distanzierte Einordnung. Eine der drei Episoden, die der FSF zur Prüfung vorlagen, wurde wegen der Drastik und Brutalität der Gewaltszenen erst ab 16 Jahren und für die Ausstrahlung im Spätabendprogramm (ab 22 Uhr) freigegeben.
 

Bitte beachten Sie:
Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Programm nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkungsrisiken mehr bedeutet.

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Sendezeiten und Altersfreigaben

Hinweis:
Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauer:innen mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. In dem Fall gelten nicht die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.

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Jugendschutz bei Streamingdiensten