Auf dem Weg zu einem neuen JMStV

Vera Linß

Vera Linß ist Medienjournalistin und Moderatorin.

Für 2022 haben die Länder eine Reform des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) angekündigt. Damit soll der technische Jugendmedienschutz auf Smartphones verbessert und vor allem vereinfacht werden. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. In einem Konzeptpapier wurden jedoch Eckpfeiler der geplanten Novelle umrissen. Kernidee ist eine Art One-Button-Lösung. Sie ist für die Situation gedacht, wenn Erwachsene ihr Handy zeitweise Kindern zur Nutzung überlassen wollen. Demnach sollen Erziehungsberechtigte bei Inbetriebnahme ihres Smartphones festlegen können, ob und wie ein Kinderschutzmodus aktiviert werden soll. Alle auf dem Gerät installierten Apps müssten sich nach dieser Einstellung unterordnen und entsprechend ihre gesamten oder nur einen Teil ihrer Inhalte zur Nutzung freigeben. Browser funktionierten darüber hinaus nur, wenn bei ihnen die SafeSearch-Funktion installiert ist.

Printausgabe mediendiskurs: 26. Jg., 2/2022 (Ausgabe 100), S. 48-51

Vollständiger Beitrag als:


Die Pläne des Gesetzgebers lassen viele Fragen offen. Etwa die, wie die Neuerungen mit den technischen Jugendschutzlösungen korrespondieren, die von Inhalteanbietern, Plattformbetreibern und Herstellern der marktrelevanten Betriebssysteme bereits entwickelt worden sind. Vor diesem Hintergrund kamen am 8. Februar 2022, dem diesjährigen Safer Internet Day, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Medien und Regulierung zu einem medienpolitischen Fachgespräch zusammen.


Internetzugang durch technische Voreinstellung sicher machen

Technische Details zur bevorstehenden Novelle präsentierte Daniel Ettle von der Bayerischen Staatskanzlei. Ettle steht der Politik als technischer Berater zur Seite. „Wir stellen uns vor, dass Jugendschutz einfacher und sichtbarer wird, ähnlich wie ein WLAN-Schalter oder die Taschenlampe im Handy“, sagte Ettle. Über einen passwortgeschützten Schalter solle sowohl der Jugendschutz an sich als auch eine Altersfestlegung aktiviert werden können – abgestuft nach den Altersgruppen 0, 6, 12, 16 und 18. Entsprechende Optionen müssten im Betriebssystem eines Handys angelegt sein. „In jedem Betriebssystem sorgt eine sogenannte API dafür, dass die Apps wissen, wie sie starten müssen. Dabei werden Parameter aufgerufen, wie z. B. die Sprache, die Höhe des Akkustandes oder ob es WLAN gibt. Die Hersteller müssten ihre Betriebssysteme um zwei Variablen erweitern: den Jugendschutzmodus generell und das konkrete Freigabealter“, so der Experte. Auf dieser Grundlage und je nachdem, was Erziehungsberechtigte einstellen, würden die Apps dann ihre Inhalte ausspielen. Voraussetzung dafür sei, dass die Apps eine entsprechende noch zu schaffende Schnittstelle vorhielten.

Daniel Ettle wies auf die klare Trennung zwischen Betriebssystem- und App-Anbietern hin. Letztere seien nach wie vor komplett eigenverantwortlich für die auszuspielenden Inhalte. „Vorhandene Jugendschutzsysteme werden nicht eingeschränkt oder verändert“, betonte Ettle und skizzierte verschiedene Szenarien, die eintreten können, wenn Eltern den Jugendschutzbutton auf dem Handy aktivieren. Hat etwa eine App keine Jugendschutzfunktion, würde diese ausgegraut werden und somit nicht mehr bedienbar sein. Händisch könnte die App allerdings in einem Untermenü im Betriebssystem wieder aktiviert werden. Oder: Stellen Eltern im Betriebssystem die Altersstufe 6 ein und eine App kann nur Inhalte von 0 bis 12 ausliefern, dann könnte der Anbieter einen entsprechenden Hinweis einblenden und danach fragen, ob die Eltern ein spezielles Profil anlegen wollen, das ihren Wünschen entspricht.
 

Keine einfachen Lösungen für komplexe Zusammenhänge

Aktuell existiert auf dem Markt eine große Vielfalt an Lösungen für den technischen Jugendmedienschutz. Wie Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) berichtete, hat die Aufsichtsstelle bereits acht Jugendschutzprogramme sowie über 80 Altersverifikationssysteme positiv beurteilt, mit denen Anbieter ihre Inhalte jugendschutzgerecht zur Verfügung stellen. Die Länder sehen diese Vielfalt an Angeboten jedoch mit Bedenken. „In der Praxis sind sie zu wenig bekannt, vielfach kaum auffindbar oder zu kompliziert und kleinteilig konfigurierbar“, heißt es im Konzeptpapier für einen verbesserten Jugendmedienschutz. Tatsächlich fühlen sich Eltern teilweise damit überfordert, ihren Kindern bei der Nutzung digitaler Medien kompetent zur Seite zu stehen. Das geht z. B. aus dem Jugendmedienschutzindex hervor, einer Studie, die im Auftrag der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) vom Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut und dem JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis erstellt wurde. „Eltern schätzen sich selbst als relativ schwache Ansprechpartner für Kinder ein, weil sie nicht genügend wissen, sich nicht souverän genug fühlen“, so Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM, zu einer zentralen Erkenntnis aus dem Jugendmedienschutzindex. „Für uns als Selbstkontrolle besteht die Aufgabe, hier Eltern mehr zu informieren und das, was besteht, transparenter und vielleicht auch einfacher handhabbar zu machen“, kommentierte Claudia Mikat, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF), diesen Befund.
 


Eltern schätzen sich selbst als relativ schwache Ansprechpartner für Kinder ein, weil sie nicht genügend wissen, sich nicht souverän genug fühlen.



Könnte also ein niederschwelligerer, einfacherer Zugang, wie von den Ländern geplant, die richtige Antwort sein? „Bei allen Vorzügen des bestehenden Systems kann man schon sagen, dass Eltern schnell an ihre Grenzen geraten können, wenn sie viele verschiedene Voreinstellungen vornehmen müssen, um auf jedem Endgerät den Jugendschutz sicherzustellen“, räumte Claudia Mikat ein. „Von daher kann ich den Wunsch nach einer One-Button-Lösung sehr gut nachvollziehen.“ Dennoch zeigte sich Mikat skeptisch, komplexe Zusammenhänge mit einfachen Lösungen angehen zu wollen und damit möglicherweise schon bestehende und gut funktionierende Schutzsysteme zu gefährden. „Man muss genau schauen, dass man hier das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet.“ Auch Martin Drechsler warnte vor der Vorstellung, wirksamen Jugendschutz durch einfache technische Lösungen herstellen zu können. „Klar kann man immer optimieren“, sagte Drechsler. „Und auf jeden Fall gibt es Luft nach oben, was die Sichtbarkeit und die Bedienbarkeit von Maßnahmen angeht. Aber ich würde davor warnen, zu starr und zu schwarz-weiß daranzugehen. Damit unterschätzen wir die Eltern und auch die Verschiedenartigkeit der Lebenssituationen in den Familien.“ Man müsse genau schauen, was noch fehlt, meinte Claudia Mikat. „Da sollte der Gesetzgeber klar die Ziele vorgeben. Und dann wird man Wege finden, wie man dahinkommt.“ Dr. Marc Jan Eumann kam zu der Einschätzung, dass die Länder mit der geplanten Novelle einen „richtigen Schritt in die richtige Richtung“ gehen.


Stichwort: Dialog

Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine technische Lösung tatsächlich zu einem besseren Schutz führt?

Dr. Guido Brinkel, Leiter Regulierungspolitik Microsoft Deutschland, unterstrich, wie zentral der Dialog zwischen Eltern und Kindern ist. Alle bereits bestehenden Lösungen von Microsoft zielten darauf ab, diese Dialogebene zu schaffen. Wichtig sei zudem, die Lebensrealität von Kindern in den Blick zu nehmen. Diese würden nicht nur eines, sondern mehrere Geräte parallel verwenden. Das mache die Nutzung von technischem Jugendmedienschutz komplex. „Eltern wollen hier z. B. geräteübergreifend agieren. Außerdem geht es nicht nur um Altersbeschränkung, sondern auch um Anreizmodelle, die das Medienzeitmanagement betreffen“, sagte Brinkel. In den vergangenen Jahren seien dafür viele Lösungen direkt aus dem Markt gekommen, einfach weil Eltern es gefordert hätten. Auch Guido Brinkel zeigte Verständnis für den Ansatz von Regulierern und der Politik, den Zugang zu Jugendmedienschutzsystemen niederschwellig zu gestalten. „Ich glaube aber zum einen, dass die bestehenden Lösungen das auch ermöglichen“, sagte der Microsoft-Manager. „Und zum Zweiten denke ich, dass zu einfache Lösungen nicht funktionieren werden. Im Zweifel hieße das, dass man dann diese geräteübergreifende Steuerung nicht hat und auch keine Fernsteuerung der Geräte möglich ist. Und das sind zwei Punkte, die für die Akzeptanz der Eltern, aber auch der Kinder absolut zentral sind.“

Allerdings belegt noch eine weitere Studie die Unsicherheit von Eltern. Im Oktober vergangenen Jahres hat das Google Safety Engineering Center ermittelt, dass sich mehr als 80 % der befragten Eltern in Deutschland um die Onlinesicherheit ihrer Kinder sorgen und sich mehr Unterstützung beim Erlernen des sicheren Umgangs wünschen. „Die Studie hat aber auch ergeben, dass sich gleichzeitig 87 % fit genug fühlen, um ihre Kinder bei der Onlinenutzung zu unterstützen“, erklärte Anika Lampe, Public Policy Senior Analyst (Google Germany). „Sie legen auch gemeinsam mit den Kindern innerhalb der Familie Regeln fest. Und 89 % der befragten Eltern sagen, sie tauschen sich regelmäßig mit ihren Kindern aus und die Umsetzung dieser Regeln funktioniert auch in der Familie.“ Aus Sicht von Anika Lampe klingen diese Aussagen nur scheinbar widersprüchlich. Sie verglich die Onlinenutzung mit der Handhabung von Gefahren im Straßenverkehr. „Ich glaube, kein Elternteil würde sagen, ich sorge mich nicht um die Sicherheit meiner Kinder im Straßenverkehr. Und auf der anderen Seite werden sie wahrscheinlich genauso mit ihrem Kind darüber sprechen, wie man sich richtig verhält.“ Lampe ist überzeugt, dass das Portfolio, das der Suchmaschinenkonzern anbietet, eine sehr gute Basis darstellt, dass Eltern genau die Schutzeinstellungen vornehmen können, die für ihre Familie die richtigen sind. „Wir haben natürlich ein ureigenes Interesse daran, dass unsere Produkte einfach zu bedienen sind. Wir führen deswegen auch regelmäßig Nutzungsstudien durch und passen die Produkte an, um genau diese Einfachheit sicherzustellen.“

Wie könnte sich die vorgesehene One-Button-Lösung in vorhandene Systeme einfügen? Dr. Stephan Dreyer, Senior Researcher Media Law & Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung, bezeichnete die Pläne der Länder als einen wichtigen Impuls. Die geplante Verpflichtung für Hersteller von Betriebssystemen, einen Kinderschutzmodus einzubauen, hält der Wissenschaftler allerdings nicht ohne Weiteres für umsetzbar. Dass international agierende Konzerne einem nationalen Ansatz sofort Folge leisteten, sei extrem unwahrscheinlich, denn die Kommunikation innerhalb dieser Konzerne sei sehr komplex. Hinzu komme, dass spezifische rechtliche Vorgaben in der Regel nicht funktionierten. „Man muss das unbestimmt und relativ vage halten, damit sich die technischen Spezifikationen am Anbieter ausrichten können, um Rücksicht darauf zu nehmen, wie die Architektur z. B. der bestehenden Softwaresysteme aussieht“, so Dreyer. Man müsse frühzeitig berücksichtigen, welche Anforderungen eine erfolgreiche Implementation von solchen Softwareoberflächen habe. Auch hier sei das große Stichwort: Dialog. „Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass die Anbieter nur widerwillig darauf reagieren. Das hat das NetzDG in den ersten Monaten eindrücklich gezeigt. Weil es eine gesetzliche Meldepflicht gab, wurde die implementiert, aber an vielen Stellen halbherzig und auch eher nicht niedrigschwellig. Man braucht die Anbieter von Beginn an auf seiner Seite“, so Dreyer.
 


Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass die Anbieter nur widerwillig reagieren.



Für Dr. Guido Brinkel lautet die zentrale Frage: Welches Defizit soll der neue Regulierungsansatz eigentlich beheben? Dies müsse im Gesetzgebungsprozess diskutiert werden. Ebenso zu klären seien technische Fragen. „Was bedeutet dieser Ansatz etwa für eine Konfiguration, bei der auf einem Gerät zwei Eltern-Accounts und zwei Kinder-Accounts mit unterschiedlichen Eltern existieren? Und das zweite Thema ist: Unterminieren die Pläne möglicherweise die bestehenden Lösungen, die es heute schon gibt?“ Brinkel hofft auf eine offene Diskussion, die auch bereits existierende Lösungen reflektiert und einbezieht. „Lassen Sie uns das ganz praktisch und hands on diskutieren. Schauen Sie sich die Lösung aller an, nutzen Sie sie selber auch mal – und dann kann man konkret über das reden, was möglicherweise fehlt. Also nicht abstrakt diskutieren, sondern ganz konkret überlegen: Was heißt so ein Vorschlag in der Praxis?“ Anika Lampe ergänzte: „Uns ist sehr daran gelegen, unsere bestehenden Systeme möglichst andocken zu können. Auch weil wir in den vergangenen Jahren bereits sehr, sehr viel investiert haben.“ Lampe zeigte sich besorgt, dass vieles davon durch die Pläne der Länder obsolet werden könnte.


Politik sieht dringenden Handlungsbedarf

Doch welche Defizite gibt es aus Sicht der Politik beim technischen Jugendmedienschutz? „Ziel des Gesetzgebers ist es, mehr Kohärenz zu erreichen“, sagte Heike Raab, Staatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund für Europa und Medien. Oliver Schenk, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie Chef der Staatskanzlei Sachsen, begründete die geplante Novelle damit, dass der technische Jugendmedienschutz viele Erziehungsberechtigte enorm umtreibe. Er kritisierte, dass die Vielzahl an technischen Jugendmedienschutzangeboten sehr komplex sei und Eltern für jede Anwendung einzelne Einstellungen vornehmen müssten. Für die Erziehungsberechtigten sei das ein nicht zu überwindender Aufwand. „Wir haben festgestellt, dass hier wirklich Handlungsbedarf besteht“, so der Politiker. „Die Wissenschaft, die Verbände, die Technikanbieter – alle sind der Meinung, wir brauchen einen neuen Ansatz, eine einfachere Lösung, die leicht nachvollziehbar ist. Und diese One-Button-Lösung kann eine Antwort sein auf diese Herausforderung.“

Daniel Ettle von der Bayerischen Staatskanzlei beschrieb, wie eine Schutzlücke aussehen kann, die mit der Neuregelung geschlossen werden soll. In seinem Beispiel ging es um den Schutz von Kindern, die kein eigenes Handy besitzen. Vorstellbar sei, dass Eltern einem Minderjährigen ihr Gerät vorübergehend ausleihen, da sie zwischenzeitlich anderweitig beschäftigt sind. Das Kind würde das Handy dann unbeaufsichtigt nutzen. „Und dadurch entsteht eine kurzzeitige Lücke, wo sich das Kind in einem völlig unkontrollierten Internet aufhält und im Endeffekt alles anschauen könnte“, so Ettle. Jürgen Hofmann, Director Policy, Public & EU Affairs und Leiter des Hauptstadtbüros von Sky, überzeugte dieses Beispiel nicht. „Bei den 12- bis 19-Jährigen haben weit über 90 % ihr eigenes Device. Das heißt, dieses Szenario, dass der Vater dem Jungspund mal das Handy in die Hand drückt, ist nicht ganz realistisch.“ Hofmann verwies auf die große Granularität, die der Sender beim technischen Jugendmedienschutz anbietet und die mit einer wie der geplanten Lösung verloren gehen könnte.

Die Sorge der Anbieter, dass die geplante One-Button-Lösung bestehende Schutzsysteme ins Leere laufen lassen könnte, teilt die Politik nicht. „Diese Bedenken möchte ich ganz klar ausräumen“, so Heike Raab. „Wir wollen die bereits bestehenden guten Ansätze mit neuen Lösungen verknüpfen.“ Auch Überlegungen, dass es schwierig sei, diese technisch zu implementieren, wies die Politikerin zurück. „Ich habe ein hohes Vertrauen darin, dass technische Erweiterungen von Ihnen sehr wohl implementiert werden können“, sagte Raab in Richtung der Anbieter. Auch Oliver Schenk erklärte, er halte den Aufwand für beherrschbar. „Und er führt am Ende zu wesentlich mehr Komfortabilität. Die bestehenden Systeme bleiben auch erhalten, sie werden nur stärker aktiviert. Man kann sich das vielleicht vorstellen wie beim Kauf von Fahrkarten. Statt ein einzelnes, kaufen Sie nun ein Verbundticket, das für das Gesamtsystem funktioniert. Das ist ein deutlicher Fortschritt für alle Beteiligten.“
 


Die bestehenden Systeme bleiben erhalten, sie werden nur stärker aktiviert.



Die Politiker kündigten ein Anhörungsverfahren zur Novelle an. Man werde sich alle Rückmeldungen genau anschauen. Von diesem Verfahren verspricht sich Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender von VAUNET (Verband Privater Medien), eine Diskussion über Detailfragen der technischen Umsetzung der One-Button-Lösung. „Das hat nichts damit zu tun, dass wir uns einem vernünftigen Gesamtkonzept verschließen wollen“, stellte Grewenig klar. „Sondern damit, dass wir Sorge haben, dass das, was wir in unserem Verantwortungsbereich leisten, nämlich jeden Inhalt einzeln anzuschauen und differenzierte Altersbewertungen vorzunehmen, durch ein System ersetzt wird, was sehr viel pauschaler ist. Und dass am Ende unsere Leistungen gar nicht mehr nutzbar sind und somit die großen Vorteile nicht aufgewogen werden können“, erläuterte er. „Sie verengen mit diesem Ansatz die Möglichkeit, unsere Angebote zu nutzen. Auch wenn das nicht intendiert ist.“ Grewenig äußerte die Hoffnung, dass die geplante Gesetzesnovelle eine Vorfahrt für die bestehenden technischen Jugendschutzlösungen enthalten wird und verhindert, „dass wir als Anbieter in unserem Verantwortungsbereich auch noch die Programmierung für Schnittstellen von Betriebssystemen übernehmen sollen.“ „Es gibt keine Vorfahrt für die bestehenden Systeme“, stellte Oliver Schenk klar. „Die Gerätehersteller müssen ihren Job machen. Sie müssen diesen Button einführen. Und die App-Hersteller müssen ihre Applikationen anpassen. Sie müssen eine Kommunikation hinbekommen mit dem Ausschalter im Betriebssystem.“