Beschluss zum Persönlichkeitsrecht
Redaktion Recht
Erläutert wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichs vom 14.02.2005, – 1 BvR 240/04 – . Die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem eine Person erkennbar, ihr Aussehen für den Betrachter aber nicht erkennbar verändert ist, verletzt ihr Persönlichkeitsrecht.
Printausgabe tv diskurs:
9.
Jg., 3/2005
(Ausgabe
33), S. 90-93
Vollständiger Beitrag als:
< zurück