Juristische Aufsätze (md. 100)

Redaktion Recht

Vollständiger Beitrag als:


Kindliche Mediennutzung und elterliche Sorge

Die Verfasserin Dr. Karina Grisse betrachtet in ihrem Beitrag die gesetzlich festgeschriebene „elterliche Sorge“ in Bezug auf die Mediennutzung ihrer Kinder (§ 1626 BGB „Elterliche Sorge, Grundsätze“). Zunächst erörtert sie, welche Rechten und Pflichten die elterliche Sorge beinhaltet und dass sich die Ausübung dieser am Kindeswohl zu orientieren hat. Grisse listet des Weiteren anschaulich auf, welche Gefahren sich bei der Mediennutzung für die jeweilige Entwicklungsstufe eines Kindes ergeben, so beispielsweise kindeswohlgefährdende Inhalte und exzessive Mediennutzung. Um ihrer Aufsichtspflicht zu genügen, könnten Eltern technische Mittel nutzen, beschreibt die Autorin und listet übersichtlich bereits verfügbare Tools und ihre Funktionen auf. Abschließend widmet sich Grisse der rechtlichen Überprüfbarkeit der elterlichen Sorge; es gelte die Maßgabe, dass familiäre Beziehungen möglichst wenig „verrechtlicht“ werden sollen. Der Staat müsse allerdings dann eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Grisse benennt hier Beispiele aus der Rechtsprechung, in denen Aufsichtspflichtverletzungen zu einem familiengerichtlichen Eingreifen geführt haben.

Quelle:

Grisse, K.: Elterliche Sorge und Aufsichtspflichten bei der Nutzung digitaler Medien durch Kinder. In: Neue Zeitschrift für Familienrecht (NZFam), 5/2022, S. 189
 



Notwendigkeit einer staatsfernen Jugendmedienschutzaufsicht?

Prof. Dr. Matthias Cornils widmet sich in seinem Beitrag der Fragestellung, inwieweit der Jugendmedienschutz staatsfern organisierten Aufsichtseinrichtungen zu überlassen ist. Zunächst erörtert Cornils, was sich hinter dem Grundsatz „Staatsferne des Rundfunks“ verbirgt; er legt in diesem Zusammenhang u. a. die Ebenen- und Kompetenzneutralität des Staatsfernegebots dar. Schließlich gibt er einen Überblick über die nach geltendem Recht staatsfernen/staatlichen Zuständigkeiten im Jugendmedienschutz. Ebenso begutachtet Cornils die einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des BVerfG (Stichwort: „Mutzenbacher-Entscheidung“) und diskutiert die Frage der sachgesetzlichen Notwendigkeit einer staatsfernen Jugendmedienschutzaufsicht. Cornils kommt zu dem Schluss: „[Auch] der Jugendmedienschutz unterliegt nicht dem Staatsfernegebot rundfunkverfassungsrechtlicher Prägung; er darf, muss aber nicht staatsfern organisierten Aufsichtseinrichtungen anvertraut werden.“

Quelle:

Cornils, M.:„Staatsferner“ Jugendmedienschutz als Verfassungsgebot: ein Missverständnis. In: Die Öffentliche Verwaltung. Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften (DÖV), 1/2022, S. 1 f.