Redaktion Recht
Vor Gericht stehen sich vier große deutsche Tonträgerhersteller als Klägerinnen und die Eltern eines 13-jährigen Sohnes als Beklagte gegenüber. Im Kern des Streits geht es um die Frage, welche Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht über die Internetnutzung von Kindern zu stellen sind.
Wie das Gericht entschied, erläutert die Kurzvorstellung des Urteils
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12.
Printausgabe tv diskurs: 17. Jg., 4/2013 (Ausgabe 66), S. 106-107