Erotik in der Austastlücke
Die Ausstrahlung jugendgefährdender Teletexttafeln zwischen 6.00 und 22.00 Uhr darf nicht pauschal unbefristet untersagt werden
Redaktion Recht
VG München, Urteil vom 11.10.2012 – M 17 K 10.6273
Printausgabe tv diskurs:
17.
Jg., 3/2013
(Ausgabe
65), S. 93-94
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