Erotik in der AustastlückeDie Ausstrahlung jugendgefährdender Teletexttafeln zwischen 6.00 und 22.00 Uhr darf nicht pauschal unbefristet untersagt werden Redaktion Recht VG München, Urteil vom 11.10.2012 – M 17 K 10.6273 Printausgabe tv diskurs: 17. Jg., 3/2013 (Ausgabe 65), S. 93-94 Vollständiger Beitrag als: