Joachim von Gottberg
Die Aufrechterhaltung von kulturellen und religiösen Wertvorstellungen und die daraus resultierenden Kriterien für Jugendschutz in den einzelnen Ländern können die Globalisierung der Medien nicht aufhalten. Die europäische Fernsehrichtlinie geht den Weg, dass sie bestimmte Normen, die für den Jugendschutz gelten sollen, formuliert. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Normen in nationales Recht umsetzen. Das Verständnis der Normen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten ist aber sehr unterschiedlich.
Printausgabe tv diskurs: 1. Jg., 1/1997 (Ausgabe 1), S. 28-39