Juristische Aufsätze 99

Redaktion Recht

Vollständiger Beitrag als:


Rechtliche Einordnung von „Kinderinfluencing“ und „Sharenting“

Die Autorin des Beitrags, Olivia Alig, beschreibt die Verknüpfung der einzelnen Akteure, die im Rahmen von Kinderinfluencing und Sharenting zusammentreffen. Die Interessen, Rechte und Pflichten von Eltern, Anbietern und Staat stünden den Rechten von Kindern und Jugendlichen gegenüber. Alig zeigt auf, dass in Deutschland die entsprechenden Regelungen auf zahlreiche Regelungswerke verteilt sind; eine Bündelung der Normen würde die Rechtsfindung vereinfachen. In diesem Zusammenhang verweist sie auf das „Influencer-Gesetz“ in Frankreich. Dezidiert listet Alig auf, aus welchen rechtlichen Grundlagen sich die einzelnen Rechte und Pflichten der Beteiligten ergeben. Dabei geht sie insbesondere auf den diesjährig in Kraft getretenen General Comment (GC) No. 25 des UNO-Kinderrechtsausschusses ein. Resümierend plädiert Alig dafür, „die digitale Welt kindgerechter und damit menschenfreundlicher für alle zu gestalten und dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.“

Quelle:

Alig, O.:Sharenting, Mama-Blogger, Kinderinfluencer & Co. – Eine rechtliche Betrachtung. In: BPJM Aktuell, 4/2021, S. 9 – 13. Abrufbar unter: https://www.bzkj.de (letzter Zugriff: 18.12.2021)

Über die Autorin:

Olivia Alig, Rechtsanwältin u.a. im Medienrecht und als Mediatorin in Frankfurt am Main tätig.  
 



Wie sollte die Zukunft der Rundfunk-/Plattform­regulierung aussehen?

Prof. Dr. Bernd Holznagel widmet sich mit seinem Beitrag der Fragestellung, welche Maßnahmen notwendig sind, um im Zuge der digitalen Transformation das Ziel der Medienordnung – die Vielfaltssicherung – aufrechtzuerhalten und Effekten wie Polarisierung und Desinformation entgegenzutreten. Zunächst benennt er die „Gegengewichtsaufgabe(n) der Rundfunkanstalten“. Hier geht er u.a. auf den Ausbau der Mediatheken, die Entkoppelung der Onlinekonzepte vom linearen Angebot und auf die Flexibilisierung des Programmauftrags ein. Holznagel legt des Weiteren die neuen Vorgaben dar, die beachtet werden müssen, um ihrerseits die Vielfaltssicherung zu gewährleisten. So benennt er u.a. die Ausdehnung der journalistischen Sorgfaltspflicht auf Telemedienanbieter und die Kennzeichnungspflicht für Social Bots. Resümierend stellt Holznagel fest, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen im Sinne der Vielfaltssicherung positiv zu bewerten seien; dringliche Aspekte würden jedoch bislang im Medienstaatsvertrag nicht hinreichend berücksichtigt. Auch der auf EU-Ebene verfolgte Ansatz (Digital Services Act) gehe nicht weit genug – so sei es nicht ausreichend, wie darin vorgesehen die Selbstregulierung der Onlineplattformen zu fördern.

Quelle:

Holznagel, B.: Zukunft der Rundfunkregulierung. Plattformregulierung als zentrale Aufgabe der Medienpolitik. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 8/2021, S. 229 – 231

Über den Autor:

Dr. Bernd Holznagel, Professor an der Universität Münster – Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
 



Auswirkung der Digitalisierung auf die Kommunikationsgrundrechte

Mit ihrer Reihe „Die Grundrechte im Lichte der Digitalisierung“ beleuchten die Verfassenden, Prof. Dr. Timo Hebeler und Katharina Berg, wie sich die Digitalisierung auf die Verfassung auswirkt. In Teil III rücken die Kommunikationsrechte in den Fokus. Mit anschaulichen Fallbeispielen werden der Leserschaft die unterschiedlichsten Sachverhalte nahegebracht. Zunächst begutachten Hebeler und Berg, durch welche Grundrechte die neuen digitalen Kommunikationsformen geschützt werden. Hier gehen die Verfassenden zunächst auf die Meinungs-, die Presse- und die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ein. Gerade die Zuordnung neuer Onlineformate zu den beiden letztgenannten Freiheiten sei in der juristischen Literatur höchst umstritten. Die Verfassenden begutachten zudem, welche Effekte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken hat. Schließlich betrachten sie die weiteren Kommunikationsgrundrechte: die Versammlungs- (Art. 8 GG) sowie die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG).

Quelle:

Hebeler, T./Berg, K.: Die Grundrechte im Lichte der Digitalisierung – Teil III: Kommunikationsgrundrechte. In: Juristische Arbeitsblätter (JA), 2021, S. 969 – 974

Über die Autor:innen:

Prof. Dr. Timo Hebeler, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier und Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT)

Katharina Berg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am IRDT
 



Reform des NetzDG – welche Änderungen wurden 2021 vorgenommen?

Prof. Dr. Matthias Cornils nimmt die Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in den Blick, die im Jahr 2021 festgesetzt worden sind. Die Reform des NetzDG sei nicht einfach zu lesen, dies beruhe darauf, dass sich die Änderungen durch zwei Gesetze ergeben hätten – durch das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDGÄndG) und das Artikelgesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität („Hasskriminalitätsgesetz“). Übersichtlich listet Cornils die durch das jeweilige Gesetz bestimmten Änderungen auf; beispielsweise die Einführung der Definition der NetzDG-Beschwerde, das Gegenvorstellungsverfahren und die Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt. Bereits das Evaluierungsgutachten 2020 habe dem NetzDG „ein gutes Zeugnis“ ausgestellt, mit den jetzigen Neuerungen sei das Gesetz vervollständigt worden, so Cornils. Doch auch mit diesen Änderungen könnten die Bedenken, dass das NetzDG womöglich gegen das Herkunftslandprinzip verstoße, nicht zerstreut werden.
 

Quelle:

Cornils, M.: Präzisierung, Vervollständigung und Erweiterung: Die Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes 2021. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 34/2021, S. 2.465 – 2.472

Über den Autor:

Prof. Dr. Matthias Cornils, Inhaber eines Lehrstuhls für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Direktor des Mainzer Medieninstituts

Weitere Informationen:

Auf der Website des Bundesamtes für Justiz können Antworten zu „Häufig gestellten Fragen“ zum NetzDG nachgelesen werden. Abrufbar unter: https://www.bundesjustizamt.de (letzter Zugriff: 15.12.2021)

Zu diesem Thema siehe auch das Interview mit Prof. Dr. Marc Liesching: „Vier Jahre NetzDG: Ein Effekt ist kaum erkennbar“ (S. 68 ff. in tv diskurs 99, 1/2022)