nachgefragt: 8
8) Was würden Sie auf der FSF-Agenda 2019 ganz nach oben setzen?
Wesentlich ist, öffentlichkeitswirksam zu vermitteln, wie der Jugendmedienschutz in Deutschland organisiert ist und dass Altersfreigaben keine pädagogische Empfehlung von Inhalten sind.“
OKR Markus Bräuer, Medienbeauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)
Im pädagogischen Alltag fällt auf, dass Altersfreigaben in der Medienerziehung oft zu wenig beachtet werden. Ich würde mir daher vielfältige Elterninformationen auf unterschiedlichen medialen Wegen zu Altersfreigaben wünschen.“
Kathrin Demmler, Direktorin des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis
[…] Eine gemeinsame Selbstkontrolle für unterschiedliche Verbreitungswege könnte […] die Zukunft sein. […]“
Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden- Württemberg (LFK) und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Letztlich ist Orientierung die zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Wir müssen Orientierung schaffen für Eltern, Fachkräfte, Kinder und Jugendliche. […] Das Recht auf sichere oder unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen steht in ständiger Wechselwirkung zu Schutz und zur Befähigung. Keiner dieser drei Aspekte des kinderrechtlichen Dreiecks kann isoliert betrachtet werden. Das ist die entscheidende Richtschnur bei der Rechtsanwendung – auch für die Selbstkontrollen.“
Stefan Haddick, Referent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Verantwortlichkeit der Anbieter dafür, ihre Angebote so auszugestalten, dass Kinder oder Jugendliche bestimmter Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen, ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bereits jetzt als ein wesentliches Prinzip verankert. Da übergreifende technische Programme des Jugendmedienschutzes derzeit noch an den vielfältigen Wegen der Mediennutzung scheitern, sollte den Anbietern diese Verantwortung stärker ins Bewusstsein gerufen werden. Der JMStV bietet eine Reihe von Möglichkeiten, wie sie dieser Verantwortung gerecht werden können, und der Gesetzgeber nimmt gerne Anregungen aus dem Kreis der Anbieter, aber auch der Regulierungsstellen entgegen, welche weiteren Maßnahmen geeignet sein könnten.“