Redaktion Recht
Die Eltern zweier Töchter (10 und 15 Jahre) müssen sich vor dem Amtsgericht Herford (AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 22.07.2016 – AZ.: F 361/16 EASO) verantworten. Der Vorwurf – Gefährdung des Kindeswohls durch die unbeaufsichtigte Nutzung der internetbasierten Messenger-App WhatsApp.
Printausgabe tv diskurs: 20. Jg., 4/2016 (Ausgabe 78), S. 96-97