Redaktion Recht
Der Artikel thematisiert die Auseinandersetzung zwischen dem Sender RTL II (Klägerin) und der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) (Beklagte) und die Frage, ob das Reality-Fernsehformat Big Brother geeignet ist, vor Verbreitung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorgelegt zu werden. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht in Kassel.
Printausgabe tv diskurs: 18. Jg., 2/2014 (Ausgabe 68), S. 110-111