Was sollte unbedingt auf der FSF-Agenda 2019 stehen?

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

Im April 2019 feierte die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ihr 25-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass wurden Expertinnen und Experten aus dem Umfeld der FSF, aus Politik, Medienwissenschaft und Pädagogik zu dem aktuellen Medienwandel und den zukünftigen Aufgaben des Jugendmedienschutzes befragt:

Altersfreigaben und Elterninformationen breit kommunizieren, neue Anbieter aktiv einbeziehen, Medienbildung voranbringen, Strukturen für die Prüfung neuer Angebote schaffen – es gibt viel zu tun. Was würden Sie auf der FSF-Agenda 2019 ganz nach oben setzen?

Online seit 29.03.2019: https://mediendiskurs.online/beitrag/was-sollte-unbedingt-auf-der-fsf-agenda-2019-stehen/

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In der Fragestellung sind wesentliche Ziele schon genannt. Eine weitere Herausforderung wird die Vereinfachung von Prüfverfahren bei gleichzeitiger Stärkung der regulierten Selbstregulierung sein. Allgemein sollte der Weg verstärkt dahin führen, umfassend zu informieren, etwa durch einen stärkeren Einsatz von Piktogrammen.

Claus Grewenig, Leiter des Bereichs „Medienpolitik“ bei der Mediengruppe RTL Deutschland

 


 

Wenn die FSF so bleibt, wie sie jetzt ist, muss nach wie vor der Fokus darauf gerichtet sein, den Anbieter für seine Verantwortung im Jugendmedienschutz zu sensibilisieren und zu bestärken, denn Anbieterverantwortung ist das, worauf der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gründet. Um dies mit dem erforderlichen Nachdruck tun zu können, ist eine hinreichende Unabhängigkeit der Selbstkontrolle gegenüber den Anbietern sicherzustellen.
Für die Zukunft liegen verschiedene Selbstkontrollen für verschiedene Verbreitungswege in einer konvergenten Welt allerdings nicht mehr gerade nahe. Zudem würde ein Wettbewerb der Selbstkontrollen untereinander die Ziele des Jugendmedienschutzes eher verwässern.
Eine gemeinsame Selbstkontrolle für unterschiedliche Verbreitungswege könnte daher die Zukunft sein. Hierzu bräuchte es aber wohl auch einen gewissen Impuls aus der Politik bzw. der Gesetzgebung.

Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

 


 

Letztlich ist Orientierung die zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Wir müssen Orientierung schaffen für Eltern, Fachkräfte, Kinder und Jugendliche. Das folgt auch aus der Kinderrechtskonvention, die die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls und der wohlverstandenen Interessen von Kindern statuiert, und dem Grundgesetz. Gemeinsame Verantwortungsübernahme heißt zuvorderst, den Eltern klare Orientierung zu geben, damit sie ihrer Verantwortung in Bezug auf die Medienerziehung und Mediennutzung ihrer Kinder gerecht werden können. Das Recht auf sichere oder unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen steht in ständiger Wechselwirkung zu Schutz und zur Befähigung. Keiner dieser drei Aspekte des kinderrechtlichen Dreiecks kann isoliert betrachtet werden. Das ist die entscheidende Richtschnur bei der Rechtsanwendung – auch für die Selbstkontrollen.

Stefan Haddick, Referent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Abteilung „Jugendschutzgesetz, Kinder-und Jugendmedienschutz, Aufwachsen digital“

 


 

Wesentlich ist, öffentlichkeitswirksam zu vermitteln, wie der Jugendmedienschutz in Deutschland organisiert ist und dass Altersfreigaben keine pädagogische Empfehlung von Inhalten sind.

OKR Markus Bräuer, Medienbeauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)

 


 

Im pädagogischen Alltag fällt auf, dass Altersfreigaben in der Medienerziehung oft zu wenig beachtet werden. Ich würde mir daher vielfältige Elterninformationen auf unterschiedlichen medialen Wegen zu Altersfreigaben wünschen.

Kathrin Demmler, Direktorin des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis

 


 

Die große Chance für eine Selbstkontrolle, die von der Wirtschaft getragen wird, ist es, Lösungen zu entwickeln, die auf der einen Seite den gesellschaftlichen Anforderungen dienen und auf der anderen Seite aber auch für die Unternehmen gut umsetzbar sind und ihren kommunikativen Mehrwert und ihre Geschäftsmodelle nicht unnötig einschränken. Je mehr Anforderungen es gibt und je breiter die Phalanx der Risiken ist, desto wichtiger wird diese Vermittlungsrolle der Selbstkontrollen. Sie können auch dafür sorgen, dass z.T. unternehmensübergreifende Lösungen entwickelt werden, was auch positiv für Eltern und Kinder wäre, weil die es dann mit einheitlichen Systemen zu tun hätten und nicht mit Lösungen, die die Unternehmen alle selbst entwickeln. Deshalb glaube ich, dass auf die Selbstkontrollen eine extrem wichtige Rolle zukommt.

Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)

 


 

Für eine Selbstkontrolle finde ich es wichtig, bei den Anbietern Überzeugungsarbeit zu leisten, dass Jugendschutz auch etwas Gutes hat und einen Mehrwert darstellt – da ist die FSF an der Schnittstelle.

Martina Hannak, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

 


 

Die Verantwortlichkeit der Anbieter dafür, ihre Angebote so auszugestalten, dass Kinder oder Jugendliche bestimmter Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen, ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bereits jetzt als ein wesentliches Prinzip verankert. Da übergreifende technische Programme des Jugendmedienschutzes derzeit noch an den vielfältigen Wegen der Mediennutzung scheitern, sollte den Anbietern diese Verantwortung stärker ins Bewusstsein gerufen werden. Der JMStV bietet eine Reihe von Möglichkeiten, wie sie dieser Verantwortung gerecht werden können, und der Gesetzgeber nimmt gerne Anregungen aus dem Kreis der Anbieter, aber auch der Regulierungsstellen entgegen, welche weiteren Maßnahmen geeignet sein könnten.

Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales