„Wesentliche Verbreitung“ ist nicht nachweisbar und als Kriterium zweifelhaftAnforderungen an die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen Redaktion Recht VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschlusses vom 17.04.2013; – 5 L 68/13.NW Printausgabe tv diskurs: 17. Jg., 3/2013 (Ausgabe 65), S. 92-93 Vollständiger Beitrag als: