„Wesentliche Verbreitung“ ist nicht nachweisbar und als Kriterium zweifelhaft
Anforderungen an die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen
Redaktion Recht
VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschlusses vom 17.04.2013; – 5 L 68/13.NW
Printausgabe tv diskurs:
17.
Jg., 3/2013
(Ausgabe
65), S. 92-93
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