Zu pornografischen Pay-per-View-Angeboten
Redaktion Recht
Rechtsreport: "Zu pornografischen Pay-per-View-Angeboten" in tv diskurs 23VG München, Urteil vom 19. September 2002 - M 17 K 99.3449:
Der Begriff des Rundfunks i. S. d. § 2 RStV umfasst auch Near-Video-on-Demand-Angebote.
Ein Fernsehveranstalter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn seine pornographischen Pay-per-View-Angebote mit derselben persönlichen Geheimzahl freigeschaltet werden können wie seine anderen Pay-per-View-Sendungen.
Printausgabe tv diskurs:
7.
Jg., 1/2003
(Ausgabe
23), S. 92-95
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