Redaktion Recht
Werden Sendungen mit den in § 3 Abs. 2 und 3 RStV genannten Inhalten im verschlüsselten Pay-TV ausgestrahlt, so ist Trailerwerbung fürsie nur verschlüsselt oder – unverschlüsselt – nur dann zulässig, wenn dabei die in § 3 Abs. 2 oder 3 RStV für den jeweiligen Sendeinhalt genannten Sendezeitgrenzen eingehalten werden. (Leitsatz d. Red.)
Printausgabe tv diskurs: 2. Jg., 3/1998 (Ausgabe 6), S. 127-134